Auto Verkauf aus dem Ausland: Anwälte weisen auf einen wichtigen Punkt hin.

Auto Verkauf aus dem Ausland: Anwälte weisen auf einen wichtigen Punkt hin
Auto Verkauf aus dem Ausland: Anwälte weisen auf einen wichtigen Punkt hin

Viele Ukrainer sind besorgt über die Frage der Umschreibung eines Fahrzeugs, wenn der Eigentümer sich im Ausland befindet. Um zukünftige Probleme zu vermeiden, schlagen Experten zwei Lösungen für diese Situation vor:

'Es gibt zwei Möglichkeiten, das Problem zu lösen: Der Eigentümer kann das Fahrzeug über die App Diya umschreiben oder eine Vollmacht in der Botschaft oder bei einem ausländischen Notar ausstellen', erklärt der Anwalt Vladislav Derij in seiner Antwort auf die Frage eines Nutzers.

Die erste Möglichkeit besteht darin, das Fahrzeug über die App 'Diya' umschreiben zu lassen. Diese Methode erfordert keine Zahlung von Steuern für den ersten Verkauf des Autos. Nach der Unterzeichnung der Dokumente werden diese an den Administrator des MVS-Servicezentrums übergeben, der die Nummern zuweist und die Zulassungsbescheinigung ausstellt. Das gewählte Dokumentenpaket erhält der Käufer über die Postfiliale von Ukrposhta, und die elektronischen Dokumente erscheinen in der App 'Diya'.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, eine Vollmacht für den Verkauf des Fahrzeugs in der Botschaft oder bei einem ausländischen Notar auszustellen. In einigen Fällen kann eine Apostille erforderlich sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vollmacht auf eine dritte Person ausgestellt werden muss, die den Käufer zum MVS-Servicezentrum oder zum Notar für die Umschreibung des Fahrzeugs begleitet.

Für die Umschreibung des Fahrzeugs müssen Dokumente vorgelegt werden, die das Eigentumsrecht bestätigen. Dazu gehören Dokumente, die die Rechtmäßigkeit des Erwerbs bestätigen, der Antrag, die Zulassungsbescheinigung, die Pässe des Käufers und Verkäufers, eine Kopie der Bescheinigung über die Registrierungsnummer des Steuerpflichtigen und Zahlungsdokumente, die die Zahlung für die Dienstleistungen des Verwaltungszentrums bestätigen.

Bei einem Eigentümerwechsel erfolgt keine Abmeldung des Fahrzeugs. Eine Gutachtenerhebung ist nicht obligatorisch und erfolgt auf Wunsch bei der Umschreibung.


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