Eigentümer großer Wohnungen und Häuser müssen mehr zahlen: Welche Steuer 2025 zu entrichten ist.


Steuern auf große Wohnungen und Häuser in den Jahren 2024 und 2025. Eigentümer von Immobilien, deren Eigentum die festgelegten Flächenstandards überschreitet, sind verpflichtet, eine Steuer auf überschüssige Quadratmeter zu zahlen. Besteuert werden Wohnungen mit einer Fläche von über 60 qm, Häuser mit einer Fläche von über 120 qm sowie Kombinationen verschiedener Wohnungstypen mit einer Gesamtfläche von über 180 qm.
Je nach lokalen Behörden darf der Steuersatz 1,5 % des Mindestlohns pro überschüssigem Quadratmeter nicht überschreiten. Im Jahr 2024 betrug der Mindestlohn 7100 UAH, daher betrug der maximale Steuersatz 106,5 UAH pro Quadratmeter. Im Jahr 2025 stieg der Mindestlohn auf 8000 UAH, somit erhöhte sich der maximale Steuersatz auf 120 UAH pro Quadratmeter.
Im Jahr 2025 müssen die Ukrainer die Steuer für das Jahr 2024 zahlen. Die Steuerbehörde wird allen Ukrainern, deren Wohnungen und Häuser die festgelegten Flächenstandards überschreiten, empfehlende Briefe mit einer Berechnung der Immobiliensteuer zusenden. Diese Briefe müssen persönlich in der Poststelle nach Benachrichtigung abgeholt werden. Die Frist zum Erhalt dieser Briefe ist der 1. Juli.
Im Falle einer Nichtzahlung der Steuer innerhalb von 60 Tagen wird ein Bußgeld erhoben. Eigentümer von Immobilien in aktiven Kriegsgebieten oder besetzten Gebieten sind jedoch von der Zahlung dieser Steuer und der Bußgelder befreit.
Zusätzlich ist eine feste Steuer in Höhe von 25.000 UAH vorgesehen, die jährlich von Eigentümern besonders großer Immobilien gezahlt wird: Wohnungen mit einer Fläche von über 200 qm und Häuser mit einer Fläche von über 600 qm. Eigentümer von Wohnimmobilien, die die festgelegten Flächenstandards nicht überschreiten, sowie Eigentümer, deren Immobilien sich in besetzten Gebieten befinden oder beschädigt sind oder sich in aktiven Kriegsgebieten befinden, sind von der Zahlung dieser Steuer befreit.
Es gibt auch Immobilieneigentümer, für die keine Steuer zu zahlen ist, einschließlich familiengeführter Kindergärten, Wohnungen, die Kindern aus Waisenhäusern, Kindern, die ohne elterliche Fürsorge sind, und Kindern mit Behinderungen, die von alleinstehenden Müttern oder Vätern betreut werden, gehören, jedoch nicht mehr als eine solche Einheit pro Kind sowie Wohnimmobilien - Eigentum von öffentlichen Vereinigungen von Personen mit Behinderungen und deren Unternehmen, Wohnimmobilien, die Familien mit mehreren Kindern oder Pflegefamilien gehören, die fünf oder mehr Kinder betreuen usw.
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